Im Rahmen einer beispiellosen Gesundheitskrise hat die Finanzverwaltung eine Verschiebung mehrerer Steuerfristen ab Mai 2020 angekündigt! Da mehrere Verschiebungen angekündigt wurden, erscheint es wichtig, die zuletzt veröffentlichten Informationen noch zusammenfassend darzustellen.

Einreichung der Jahressteuererklärung (Liasse fiscale): automatisch auf den 30. Juni 2020 verschoben*. Betrifft auch die CVAE 1330-Erklärung und die DECLOYER-Meldung

Zahlung des Restbetrags der Körperschaftssteuer: Es kann ein Antrag auf Aufschub der Einreichung und Zahlung bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden*.

Zahlung des Restbetrags der CVAE: Im Falle einer Gutschrift der CVAE ist die Abgabe der CVAE-Erklärung noch am 05. Mai 2020 fällig. Im Falle einer CVAE-Zahllast, können sowohl die Zahlung als auch Abgabe der Erklärung bis zum 30. Juni 2020* aufgeschoben werden.

Betreffend die Umsatzsteuer (CA12): Ein Aufschub ist nicht möglich.

Vorsicht jedoch: Die Steuerbehörden beziehen sich bei der Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags nun informell auf eine Unterscheidung zwischen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und Unternehmen mit materiellen Schwierigkeiten. Bei Unternehmen mit materiellen Schwierigkeiten könnten nur Unternehmen mit weniger als 10 Millionen Umsatz die Zahlung ihrer Steuern aufschieben. Die verbleibenden Unternehmen müssten einen geschätzten Steuerbetrag vor dem 31. Mai 2020 zahlen. Angesichts dieser Unsicherheit und des subjektiven Charakters der Beurteilung finanzieller Schwierigkeiten ist es ratsam, einen Zahlungsaufschub nur dann zu beantragen, wenn das Unternehmen mit einem erheblichen Rückgang seiner Tätigkeit konfrontiert ist.

Bei Zweifeln bezüglich einer Steuerzahlung oder einer Erklärungsabgabe, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

*: Für Unternehmen und Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 1,5 Mrd. €: Um in den Genuss dieser Stundungen zu kommen, verpflichtet sich das Unternehmen bei Nutzung der Maßnahmen, bis zum 31. Dezember 2020 keine Dividenden auszuzahlen oder Aktien zurückzukaufen.

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